Kinderehen verletzen Grundrechte

Kinderehen verletzen Grundrechte

Kinderehe

Glückliche Kindheit: Jedes Kind verdient das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit.

Neuen Studien des Kinderhilfswerks der UN zufolge gehen die Kinderehen weltweit leicht zurück. Trotz eines leicht positiven Trends, düfen die Anstrengungen nicht ausbleiben, Kinderehen zu verhindern. Denn es gibt auch weiterhin hunderte Millionen Menschen, die schon als Kind verheiratet wurden. Der Großteil davon sind Mädchen.So ist dem Bericht zufolge der Anteil Frauen, die vor ihrem 18. Geburtstag verheriatet sind, im vergangenen Jahrzehnt von 25 auf 21 Prozent gefallen. Von den 765 Millionen minderjährig-verheirateten Eheleuten seien etwa 650 Millionen Mädchen.

Mit  einer frühen Ehe werden Mädchen und Jungen in verantwortliche Rollen von Erwachsenen gedrängt, die das Ende ihrer wertvollen Kindheit bedeuten. Ihre Rechte werden verletzt.

Das Risiko einer Kinderehe steige, je ärmer, ländlicher und bildungsferner eine Familie lebe, heißt es in dem Bericht zudem. Verhindern lassen sich Kinderehen auf längere Sicht daher nur durch gezielte Forschung, Investitionen und die Stärkung von Jungen und Mädchen in ihren Rechten. Auch der flächendeckende Ausbau von hochwertigen Bildungsangeboten kann dazu beitragen.

Jede fünfte junge Frau ist betroffen

Kinderehen bei Jungen sind laut Bericht in einer Reihe von afrikanischen Ländern südlich der Sahara, in Lateinamerika, der Karibik, in Süd- und Ost-Asien sowie in der Pazifik-Region verbreitet. Am häufigsten heiraten minderjährige Jungen in der Zentralafrikanischen Republik, gefolgt von Nicaragua und Madagaskar.

Mädchen befänden sich aber deutlich häufiger in sogenannten Frühehen, heißt es im Bericht weiter. Jede fünfte junge Frau wurde demnach als Kind verheiratet. Bei jungen Männern käme das bei jedem Dreißigsten vor. Pro Jahr etwa zwölf Millionen weitere minderjährige Mädchen verheiratet. Die Zahlen gingen nur langsam zurück.

Info:

Kinderheirat bezeichnet die Eheschließung von mindestens einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters oder der sogenannten Ehemündigkeit.

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